Erfolge
Piper & Partner Rechtsanwälte gewinnen gegen Jobcenter:
– Jobcenter darf Alg II Empfänger bei Abschluss einer Eingliederungsvereinbarung nicht ohne weiteres in Zwangsrente schicken (SG Berlin, Beschluss vom 01. August 2016 Az.: S 191 AS 9045/16 ER).
– Die Feststellung der Leistungsfähigkeit durch die Einleitung eines ärztlichen Gutachtens in einem die Eingliederungsvereinbarung
ersetzenden Verwaltungsakt ist rechtswidrig (Sozialgericht Frankfurt (Oder) in einem Beschluss vom 27. Juli 2016, Az.: S 38 AS 1113/16 ER).
– Zwangsrente Jobcenter, Beantragung vorrangiger Leistungen, Ermessensfehler, Hier: Ermessensnichtgebrauch. Das Jobcenter hat sein Ermessen hinsichtlich der Beantragung von vorrangingen Leistungen auszuüben. Sozialgericht Berlin Az.: S 183 AS 12751/14