Asyl

Anwalt für Asylrecht in Berlin – Asylantrag, Anhörung, Bescheid und Klage

Das Asylverfahren ist für viele Menschen eines der wichtigsten Verfahren ihres Lebens. Die Entscheidung des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge kann darüber bestimmen, ob jemand Schutz in Deutschland erhält, ob Familien zusammenbleiben können und ob eine Abschiebung droht. Deshalb ist es wichtig, das Verfahren ernst zu nehmen und frühzeitig vorzubereiten.

Unsere Kanzlei berät und vertritt Asylsuchende, Schutzberechtigte und Familienangehörige im Asylverfahren, im Dublin-Verfahren, bei ablehnenden Bescheiden, in Klageverfahren vor dem Verwaltungsgericht und bei aufenthaltsrechtlichen Anschlussfragen nach Abschluss des Asylverfahrens.

 

 

Worum geht es im Asylverfahren?

Im Asylverfahren prüft das BAMF, ob eine Person in Deutschland Schutz erhält. In Betracht kommen insbesondere Asylberechtigung, Flüchtlingseigenschaft, subsidiärer Schutz oder Abschiebungsverbote. Die rechtlichen Voraussetzungen unterscheiden sich. Es genügt nicht, allgemein zu sagen, dass die Situation im Herkunftsland schlecht ist. Entscheidend ist, welche persönliche Gefahr im konkreten Fall besteht und ob diese nachvollziehbar dargestellt und belegt werden kann.

Viele Antragsteller unterschätzen, wie wichtig die Anhörung beim BAMF ist. In der Anhörung müssen die Fluchtgründe vollständig, glaubhaft und widerspruchsfrei geschildert werden. Was dort gesagt wird, prägt das gesamte weitere Verfahren. Spätere Ergänzungen sind zwar möglich, werden aber häufig kritisch bewertet. Deshalb sollte die Anhörung gut vorbereitet werden.

 

Typische Fallkonstellationen im Asylrecht

Ein häufiger Fall ist die Ablehnung als „einfach unbegründet“ oder „offensichtlich unbegründet“. Mandanten erhalten einen Bescheid, verstehen die Begründung nicht und wissen nicht, welche Frist gilt. In solchen Situationen muss sofort geprüft werden, ob Klage erhoben werden muss und ob zusätzlich ein Eilantrag erforderlich ist. Gerade bei kurzen Fristen kann schon ein Zögern von wenigen Tagen gefährlich sein.

Ein weiterer häufiger Fall betrifft das Dublin-Verfahren. Das BAMF meint, ein anderer europäischer Staat sei für das Asylverfahren zuständig, weil dort Fingerabdrücke genommen wurden, ein Visum erteilt wurde oder die Einreise über diesen Staat erfolgt sein soll. Dann droht nicht unmittelbar die Abschiebung in das Herkunftsland, sondern die Überstellung in den anderen europäischen Staat. Auch dagegen können rechtliche Einwände bestehen, etwa wegen Fristablaufs, familiärer Bindungen, gesundheitlicher Gründe oder systemischer Probleme im Zielstaat.

Auch Folgeanträge und Zweitanträge spielen in der Praxis eine große Rolle. Wer bereits ein Asylverfahren durchlaufen hat und später neue Gründe vortragen möchte, muss sorgfältig prüfen lassen, ob diese neuen Gründe rechtlich erheblich sind. Neue Beweismittel, eine veränderte Lage im Herkunftsland, eine Konversion, politische Betätigung im Exil oder neue familiäre Umstände können relevant sein. Gleichzeitig sind die Anforderungen hoch.

 

Die Anhörung beim BAMF

Die Anhörung ist der zentrale Termin im Asylverfahren. Dort wird gefragt, warum die Person ihr Herkunftsland verlassen hat, was ihr persönlich passiert ist, welche Gefahren bei Rückkehr drohen und warum kein Schutz im Herkunftsstaat möglich ist. Die Aussagen sollten konkret sein. Wer, wann, wo, was, warum – diese Fragen müssen möglichst klar beantwortet werden.

Viele Menschen sind traumatisiert, nervös oder haben Angst, über schlimme Erlebnisse zu sprechen. Trotzdem muss das BAMF die Fluchtgeschichte verstehen können. Pauschale Angaben wie „Ich hatte Probleme“ oder „Es ist gefährlich“ reichen meistens nicht aus. Wichtig sind konkrete Ereignisse, zeitliche Abläufe, beteiligte Personen, Dokumente, Fotos, Nachrichten, ärztliche Unterlagen oder Zeugenaussagen.

Wir bereiten Mandanten auf die Anhörung vor, erklären den Ablauf, ordnen die Fluchtgeschichte und prüfen, welche Unterlagen eingereicht werden sollten. Eine gute Vorbereitung ersetzt nicht die Wahrheit, sie hilft aber, die Wahrheit klar und verständlich darzustellen.

 

Ablehnungsbescheid erhalten – sofort handeln

Wenn ein ablehnender Asylbescheid zugestellt wird, laufen Fristen. Je nach Art der Entscheidung kann neben der Klage auch ein Eilantrag erforderlich sein. Besonders kritisch sind Bescheide mit kurzer Ausreisefrist, Dublin-Bescheide, Entscheidungen als offensichtlich unbegründet oder unzulässige Anträge. Wer die Frist verpasst, riskiert, dass der Bescheid bestandskräftig wird und eine Abschiebung vorbereitet werden kann.

Wir prüfen den Bescheid, die Zustellung, die Frist, die Begründung und die Erfolgsaussichten. Danach erheben wir, wenn sinnvoll, Klage und stellen einen Eilantrag. In der Klagebegründung arbeiten wir heraus, warum die Entscheidung des BAMF rechtlich oder tatsächlich falsch ist.

Asyl und Aufenthalt nach dem Verfahren

Auch nach Abschluss des Asylverfahrens stellen sich viele Fragen. Anerkannte Schutzberechtigte benötigen eine Aufenthaltserlaubnis, später möglicherweise eine Niederlassungserlaubnis oder Einbürgerung. Wer abgelehnt wurde, kann unter bestimmten Voraussetzungen andere aufenthaltsrechtliche Wege prüfen lassen, etwa Ausbildung, Beschäftigung, familiäre Gründe, Krankheit, Duldung, Chancen-Aufenthaltsrecht, § 25a oder § 25b AufenthG.

Wichtig ist, Asylrecht und Aufenthaltsrecht gemeinsam zu betrachten. Ein Fehler im Asylverfahren kann spätere Aufenthaltsperspektiven erschweren. Umgekehrt kann ein aufenthaltsrechtlicher Weg manchmal sinnvoller sein als ein weiteres asylrechtliches Verfahren.

 

Unsere Unterstützung im Asylrecht

Wir vertreten Sie gegenüber dem BAMF, der Ausländerbehörde und vor dem Verwaltungsgericht. Wir prüfen Anhörung, Bescheid, Fristen, Klagechancen, Dublin-Fragen, Abschiebungsverbote und Anschlussaufenthalte. Wenn Sie einen Bescheid erhalten haben, sollten Sie sich sofort melden. Bringen oder senden Sie uns den Bescheid vollständig mit Umschlag, damit die Frist geprüft werden kann.

Rechtsanwalt Jan Nagawa Bergmann – Fachanwalt für Migrationsrecht und Ausländerrecht

Verfasst und fachlich geprüft von

Rechtsanwalt Jan Nagawa Bergmann berät und vertritt Mandantinnen und Mandanten schwerpunktmäßig im Migrationsrecht und Ausländerrecht. Zu seinen Tätigkeitsschwerpunkten gehören insbesondere Einbürgerung, Aufenthaltserlaubnis, Familiennachzug, Visumverfahren, Asylrecht, Niederlassungserlaubnis, Duldung, Abschiebung und Ausweisung.

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