Einbürgerung

Anwalt für Einbürgerung in Berlin – Antrag, Verzögerung oder Ablehnung

Sie möchten die deutsche Staatsangehörigkeit beantragen, Ihr Einbürgerungsantrag wird seit Monaten nicht bearbeitet oder Sie haben eine Ablehnung erhalten? Piper & Partner Rechtsanwälte unterstützt Sie im gesamten Einbürgerungsverfahren – von der Prüfung Ihrer Voraussetzungen über die Antragstellung bis zur Vertretung gegenüber der Einbürgerungsbehörde.

Wir beraten Sie insbesondere zu Aufenthaltszeiten, Lebensunterhalt, Deutschkenntnissen, Einbürgerungstest, Straftaten, Mehrstaatigkeit, fehlenden Unterlagen, langen Bearbeitungszeiten und Ablehnungsbescheiden.

 

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Schildern Sie uns Ihren Fall per E-Mail, Kontaktformular oder WhatsApp. Wir prüfen, ob und wie wir Ihnen im Einbürgerungsverfahren helfen können.

 

Einbürgerung: Wir prüfen Ihre Erfolgsaussichten

Die Einbürgerung ist ein wichtiger Schritt. Mit der deutschen Staatsangehörigkeit erhalten Sie umfassende staatsbürgerliche Rechte, insbesondere das aktive und passive Wahlrecht, einen deutschen Reisepass und den Schutz als deutsche Staatsangehörige oder deutscher Staatsangehöriger.

Gleichzeitig ist das Einbürgerungsverfahren häufig kompliziert. Schon einzelne Punkte wie der Aufenthaltsstatus, Unterbrechungen des Aufenthalts, der Lebensunterhalt, frühere Strafverfahren oder fehlende Unterlagen können dazu führen, dass die Behörde Rückfragen stellt, den Antrag nicht weiterbearbeitet oder den Antrag ablehnt.

Wir unterstützen Sie dabei, Fehler zu vermeiden, Unterlagen richtig vorzubereiten und Ihre Rechte gegenüber der Behörde durchzusetzen.

 

Typische Fälle, bei denen wir helfen

  • Sie möchten wissen, ob Sie die Voraussetzungen für die Einbürgerung erfüllen.
  • Sie wollen einen Einbürgerungsantrag stellen und benötigen anwaltliche Unterstützung.
  • Die Behörde verlangt weitere Unterlagen oder stellt schwierige Rückfragen.
  • Ihr Einbürgerungsantrag wird seit Monaten nicht bearbeitet.
  • Sie möchten prüfen lassen, ob eine Fristsetzung oder Untätigkeitsklage möglich ist.
  • Ihr Lebensunterhalt, Bürgergeld, Sozialleistungen oder schwankendes Einkommen sind problematisch.
  • Es gibt alte Strafverfahren, Geldstrafen oder Einträge, die die Einbürgerung gefährden könnten.
  • Ihre Identität oder Staatsangehörigkeit ist aus Sicht der Behörde nicht ausreichend geklärt.
  • Sie möchten wissen, ob Sie Ihre bisherige Staatsangehörigkeit behalten können.
  • Ihr Antrag auf Einbürgerung wurde abgelehnt.

 

Voraussetzungen der Einbürgerung

Eine Einbürgerung erfolgt nicht automatisch. Sie muss beantragt werden. Die Voraussetzungen hängen vom Einzelfall ab. In vielen Fällen kommt eine Einbürgerung in Betracht, wenn insbesondere folgende Punkte erfüllt sind:

  • in der Regel mindestens fünf Jahre rechtmäßiger gewöhnlicher Aufenthalt in Deutschland,
  • geklärte Identität und Staatsangehörigkeit,
  • ein wirksames Bekenntnis zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung,
  • ein gesicherter Lebensunterhalt ohne schädlichen Bezug bestimmter Sozialleistungen,
  • ausreichende Deutschkenntnisse,
  • Kenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung, regelmäßig durch den Einbürgerungstest,
  • keine erheblichen strafrechtlichen Verurteilungen,
  • Einordnung in die deutschen Lebensverhältnisse.

Nicht jeder Fall ist eindeutig. Gerade bei Aufenthaltszeiten, Einkommen, Sozialleistungen, Straftaten oder Unterlagen lohnt sich eine anwaltliche Prüfung vor Antragstellung oder spätestens bei Rückfragen der Behörde.

 

Aktuelle Rechtslage: Einbürgerung in der Regel nach fünf Jahren

Die reguläre Einbürgerung ist grundsätzlich nach fünf Jahren rechtmäßigem gewöhnlichem Aufenthalt in Deutschland möglich, wenn die weiteren gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Die frühere Möglichkeit einer sogenannten Turboeinbürgerung nach drei Jahren wurde wieder abgeschafft.

Mehrstaatigkeit ist seit der Reform des Staatsangehörigkeitsrechts grundsätzlich möglich. Das bedeutet: In vielen Fällen muss die bisherige Staatsangehörigkeit nicht mehr aufgegeben werden. Ob dies im konkreten Fall praktisch möglich ist, hängt jedoch auch vom Recht des anderen Staates ab.

 

So unterstützen wir Sie im Einbürgerungsverfahren

  1. Prüfung Ihrer Voraussetzungen: Wir prüfen Aufenthaltszeiten, Aufenthaltstitel, Einkommen, Sprachkenntnisse, Einbürgerungstest, Identitätsklärung und mögliche Risiken.
  2. Vorbereitung des Antrags: Wir helfen Ihnen, die notwendigen Unterlagen zusammenzustellen und typische Fehler zu vermeiden.
  3. Kommunikation mit der Behörde: Wir übernehmen die anwaltliche Korrespondenz, beantworten Rückfragen und reichen ergänzende Unterlagen ein.
  4. Vorgehen bei Verzögerung: Wenn die Behörde über längere Zeit nicht entscheidet, prüfen wir rechtliche Schritte bis hin zur Untätigkeitsklage.
  5. Vorgehen bei Ablehnung: Wir prüfen den Ablehnungsbescheid und beraten Sie zu Widerspruch, Klage oder einer erneuten Antragstellung.

 

Einbürgerung dauert zu lange – was tun?

Viele Antragstellerinnen und Antragsteller warten lange auf eine Entscheidung der Einbürgerungsbehörde. Besonders in Berlin kann es zu erheblichen Bearbeitungszeiten kommen. Wenn Ihr Antrag vollständig ist und die Behörde trotzdem nicht entscheidet, kann anwaltliche Unterstützung sinnvoll sein.

Wir prüfen, ob zunächst eine anwaltliche Sachstandsanfrage oder Fristsetzung zweckmäßig ist. In geeigneten Fällen kann auch eine Untätigkeitsklage in Betracht kommen. Dadurch wird die Behörde gerichtlich zur Entscheidung über den Antrag angehalten.

 

Ihr Einbürgerungsantrag liegt seit Monaten bei der Behörde?

Schicken Sie uns den bisherigen Schriftverkehr und die Eingangsbestätigung der Behörde. Wir prüfen die nächsten Schritte.

 

Einbürgerung abgelehnt – jetzt Fristen prüfen lassen

Wenn Ihr Einbürgerungsantrag abgelehnt wurde, sollten Sie schnell handeln. Ablehnungsbescheide enthalten regelmäßig Fristen. Wird eine Frist versäumt, kann dies Ihre rechtlichen Möglichkeiten erheblich einschränken.

Wir prüfen den Bescheid, die Begründung der Behörde und die Erfolgsaussichten eines weiteren Vorgehens. Je nach Fall kommen ein Widerspruch, eine Klage oder eine erneute Antragstellung mit besserer Vorbereitung in Betracht.

Häufige Gründe für eine Ablehnung sind Probleme beim Lebensunterhalt, fehlende oder nicht anerkannte Unterlagen, Zweifel an der Identität, nicht ausreichende Deutschkenntnisse, nicht bestandener Einbürgerungstest, strafrechtliche Verurteilungen oder aus Sicht der Behörde nicht erfüllte Aufenthaltszeiten.

 

Einbürgerung in Berlin: Beratung vor Ort und online

Piper & Partner Rechtsanwälte berät Mandantinnen und Mandanten im Ausländerrecht und Staatsangehörigkeitsrecht an mehreren Berliner Standorten sowie online. Sie können uns Unterlagen digital übermitteln und den ersten Kontakt unkompliziert per E-Mail, Kontaktformular oder WhatsApp aufnehmen.

Wir beraten Sie bei der Einbürgerung in Berlin und bundesweit, wenn Ihr Anliegen rechtlich und organisatorisch online bearbeitet werden kann.

 

Kosten der Beratung

Die Kosten hängen vom Umfang der Tätigkeit ab. Eine kurze Erstberatung ist etwas anderes als die vollständige Begleitung eines Einbürgerungsverfahrens, die Prüfung eines Ablehnungsbescheids oder die Erhebung einer Klage.

Nach einer ersten Schilderung Ihres Falls können wir Ihnen mitteilen, welche anwaltliche Unterstützung sinnvoll ist und mit welchen Kosten Sie rechnen müssen. Wenn auf der Website ein konkreter Preis für eine Erstberatung angegeben wird, sollte dieser Preis hier zusätzlich als klarer CTA-Baustein eingebunden werden.

 

Sie möchten wissen, ob sich anwaltliche Hilfe lohnt?

Schildern Sie uns kurz Ihren Fall. Wir geben Ihnen eine erste Einschätzung, welches Vorgehen sinnvoll ist.

 

Welche Unterlagen werden für die Einbürgerung benötigt?

Welche Unterlagen erforderlich sind, hängt von Ihrem Einzelfall und der zuständigen Behörde ab. Häufig werden unter anderem folgende Dokumente benötigt:

  • gültiger Pass oder Passersatz,
  • aktueller Aufenthaltstitel,
  • Geburtsurkunde und gegebenenfalls weitere Personenstandsurkunden,
  • Nachweise über Wohnsitz und Aufenthaltszeiten,
  • Arbeitsvertrag, Gehaltsnachweise oder andere Einkommensnachweise,
  • Nachweise über Deutschkenntnisse,
  • Nachweis über den bestandenen Einbürgerungstest,
  • gegebenenfalls Nachweise zu Familie, Ehe, Kindern oder Unterhaltspflichten,
  • Schriftverkehr mit der Einbürgerungsbehörde.

Wir prüfen, welche Unterlagen in Ihrem Fall wichtig sind und ob Risiken bestehen, bevor Sie den Antrag stellen oder weitere Unterlagen einreichen.

 

Einbürgerung prüfen lassen

Sie möchten eingebürgert werden, warten auf eine Entscheidung der Behörde oder haben eine Ablehnung erhalten? Kontaktieren Sie Piper & Partner Rechtsanwälte. Wir prüfen Ihren Fall und beraten Sie zu den nächsten Schritten.

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Mehr Informationen

 

Häufige Fragen

Wann kann ich die deutsche Staatsangehörigkeit beantragen?
Die Einbürgerung ist in der Regel möglich, wenn Sie seit mindestens fünf Jahren rechtmäßig und gewöhnlich in Deutschland leben und die weiteren Voraussetzungen erfüllen. Dazu gehören insbesondere ein geeigneter Aufenthaltstitel, geklärte Identität, ausreichende Deutschkenntnisse, Kenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung, ein gesicherter Lebensunterhalt und keine erheblichen strafrechtlichen Verurteilungen.

Ob die Voraussetzungen erfüllt sind, hängt stark vom Einzelfall ab. Problematisch können zum Beispiel Zeiten mit Duldung, Unterbrechungen des Aufenthalts, Bürgergeldbezug, fehlende Unterlagen oder frühere Strafverfahren sein. Wir prüfen, ob ein Antrag bereits sinnvoll ist oder ob vorher noch Unterlagen oder Nachweise vorbereitet werden sollten.
Gibt es die Einbürgerung nach drei Jahren noch?
Die frühere Möglichkeit einer sogenannten Turboeinbürgerung nach drei Jahren wegen besonderer Integrationsleistungen wurde wieder abgeschafft. Für die reguläre Einbürgerung gilt daher grundsätzlich wieder: frühestens nach fünf Jahren rechtmäßigem gewöhnlichem Aufenthalt in Deutschland.

Es gibt aber weiterhin besondere Fallgruppen. Ehegatten oder eingetragene Lebenspartner deutscher Staatsangehöriger können unter bestimmten Voraussetzungen schon nach drei Jahren Aufenthalt eingebürgert werden, wenn die Ehe oder Lebenspartnerschaft seit mindestens zwei Jahren besteht und die übrigen Voraussetzungen erfüllt sind.
Kann ich meine bisherige Staatsangehörigkeit behalten?
Nach deutschem Recht ist Mehrstaatigkeit grundsätzlich möglich. Das bedeutet: Sie müssen Ihre bisherige Staatsangehörigkeit bei der Einbürgerung in Deutschland in vielen Fällen nicht mehr aufgeben.

Wichtig ist aber: Das deutsche Recht entscheidet nicht darüber, ob Ihr Herkunftsstaat die bisherige Staatsangehörigkeit ebenfalls bestehen lässt. Manche Staaten erlauben doppelte Staatsangehörigkeit, andere Staaten sehen bei einer Einbürgerung im Ausland den Verlust der bisherigen Staatsangehörigkeit vor. Deshalb sollte vor der Einbürgerung geprüft werden, welche Folgen die Einbürgerung nach dem Recht Ihres Herkunftsstaates hat.
Was kann ich tun, wenn die Einbürgerungsbehörde nicht reagiert?
Wenn die Einbürgerungsbehörde über längere Zeit nicht reagiert, sollte zunächst geprüft werden, ob der Antrag vollständig eingereicht wurde und ob die Behörde weitere Unterlagen angefordert hat. Häufig ist eine anwaltliche Sachstandsanfrage oder Fristsetzung sinnvoll.

Wenn über einen Antrag ohne zureichenden Grund nicht innerhalb angemessener Frist entschieden wird, kann eine Untätigkeitsklage in Betracht kommen. Nach § 75 VwGO ist eine solche Klage grundsätzlich nicht vor Ablauf von drei Monaten seit Antragstellung möglich. Ob eine Untätigkeitsklage sinnvoll ist, hängt aber vom konkreten Verfahrensstand, der Vollständigkeit der Unterlagen und den Gründen der Behörde ab.
Was passiert, wenn mein Einbürgerungsantrag abgelehnt wird?
Wenn Ihr Einbürgerungsantrag abgelehnt wurde, sollten Sie den Bescheid sofort prüfen lassen. Ablehnungsbescheide enthalten regelmäßig Fristen. Wenn diese Fristen versäumt werden, kann dies Ihre rechtlichen Möglichkeiten erheblich einschränken.

Häufige Gründe für eine Ablehnung sind ein nicht gesicherter Lebensunterhalt, Bürgergeld oder Sozialhilfe, nicht ausreichende Aufenthaltszeiten, Zweifel an Identität oder Staatsangehörigkeit, fehlende Deutschkenntnisse, ein nicht bestandener Einbürgerungstest oder strafrechtliche Verurteilungen. Je nach Fall kommen ein Widerspruch, eine Klage oder eine spätere neue Antragstellung mit besserer Vorbereitung in Betracht.
Kann eine Geldstrafe die Einbürgerung verhindern?
Ja, strafrechtliche Verurteilungen können eine Einbürgerung verhindern. Nicht jede Geldstrafe führt aber automatisch zur Ablehnung. Geldstrafen bis zu 90 Tagessätzen bleiben bei der Einbürgerung in vielen Fällen außer Betracht. Problematisch können insbesondere höhere Geldstrafen, mehrere Verurteilungen, Freiheitsstrafen oder laufende Ermittlungsverfahren sein.

Besonders kritisch sind Straftaten, wenn rassistische, antisemitische oder sonstige menschenverachtende Motive festgestellt wurden. Deshalb sollte vor Antragstellung geprüft werden, welche Einträge im Bundeszentralregister vorhanden sind und ob sie für das Einbürgerungsverfahren relevant sein können.
Kann ich mit Bürgergeld eingebürgert werden?
Grundsätzlich muss der Lebensunterhalt für Sie und Ihre unterhaltsberechtigten Familienangehörigen ohne Bürgergeld oder Sozialhilfe gesichert sein. Wer Bürgergeld bezieht, hat deshalb häufig ein Problem im Einbürgerungsverfahren.

Es gibt aber Ausnahmen. Eine Einbürgerung kann trotz Bürgergeldbezugs möglich sein, zum Beispiel bei bestimmten ehemaligen Gastarbeitern oder Vertragsarbeitnehmern, bei Personen mit ausreichender Vollzeiterwerbstätigkeit in den letzten 24 Monaten oder bei Ehegatten beziehungsweise Lebenspartnern mit minderjährigem Kind, wenn der andere Partner entsprechend erwerbstätig ist. Auch besondere persönliche Umstände wie Krankheit, Behinderung, Alleinerziehung oder Kinderbetreuung können im Einzelfall wichtig sein. Ob eine Ausnahme greift, muss sorgfältig geprüft werden.
Muss ich einen Einbürgerungstest machen?
In der Regel müssen Einbürgerungsbewerberinnen und Einbürgerungsbewerber Kenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung sowie der Lebensverhältnisse in Deutschland nachweisen. Häufig geschieht dies durch den bestandenen Einbürgerungstest.

Es gibt aber Ausnahmen. Ein Einbürgerungstest ist zum Beispiel nicht immer erforderlich, wenn bereits der Test „Leben in Deutschland“ bestanden wurde, ein deutscher Schulabschluss vorliegt oder die erforderlichen Kenntnisse anderweitig nachgewiesen werden. Auch bei Krankheit, Behinderung oder altersbedingten Einschränkungen können Ausnahmen möglich sein. Welche Nachweise die Behörde akzeptiert, hängt vom Einzelfall ab.
Brauche ich einen Anwalt für die Einbürgerung?
Sie können den Antrag auf Einbürgerung grundsätzlich selbst stellen. Ein Anwalt ist nicht zwingend vorgeschrieben.

Anwaltliche Unterstützung ist aber sinnvoll, wenn der Fall nicht eindeutig ist oder wenn Probleme zu erwarten sind. Das betrifft zum Beispiel Bürgergeld, schwankendes Einkommen, Selbstständigkeit, fehlende Unterlagen, Zweifel an der Identität, alte Strafverfahren, lange Bearbeitungszeiten, schwierige Aufenthaltstitel oder eine Ablehnung durch die Behörde. Wir prüfen die Erfolgsaussichten, bereiten die Argumentation vor, kommunizieren mit der Behörde und vertreten Sie bei Verzögerung oder Ablehnung auch im gerichtlichen Verfahren.
Rechtsanwalt Jan Nagawa Bergmann – Fachanwalt für Migrationsrecht und Ausländerrecht

Verfasst und fachlich geprüft von

Rechtsanwalt Jan Nagawa Bergmann berät und vertritt Mandantinnen und Mandanten schwerpunktmäßig im Migrationsrecht und Ausländerrecht. Zu seinen Tätigkeitsschwerpunkten gehören insbesondere Einbürgerung, Aufenthaltserlaubnis, Familiennachzug, Visumverfahren, Asylrecht, Niederlassungserlaubnis, Duldung, Abschiebung und Ausweisung.

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