Abschiebung
Anwalt bei Abschiebung und Duldung in Berlin – schnelle Hilfe bei Aufenthaltsbeendigung
Wenn eine Abschiebung droht, zählt oft jeder Tag. Betroffene erhalten eine Abschiebungsandrohung, eine Grenzübertrittsbescheinigung, eine Passaufforderung, eine Ladung zur Vorsprache oder erfahren, dass die Ausländerbehörde konkrete Maßnahmen vorbereitet. In solchen Situationen muss schnell geprüft werden, ob rechtliche Möglichkeiten bestehen, die Abschiebung zu verhindern oder zumindest vorläufig auszusetzen.
Unsere Kanzlei unterstützt Menschen bei drohender Abschiebung, abgelehntem Asylantrag, Verlust des Aufenthaltstitels, Duldung, Passbeschaffung, Krankheit, familiären Bindungen, laufender Ausbildung, Beschäftigung und Eilanträgen beim Verwaltungsgericht.
Wann droht eine Abschiebung?
Eine Abschiebung kommt in Betracht, wenn eine Person ausreisepflichtig ist und nicht freiwillig ausreist. Ausreisepflicht kann entstehen, wenn ein Aufenthaltstitel abgelaufen oder widerrufen wurde, ein Asylantrag bestandskräftig abgelehnt wurde, eine Ausweisung erfolgt ist oder ein Visum überschritten wurde. Häufig geht der Abschiebung eine Abschiebungsandrohung voraus. Darin wird eine Frist zur freiwilligen Ausreise gesetzt und für den Fall der Nichtausreise die Abschiebung angedroht.
Nicht jede Ausreisepflicht bedeutet aber, dass sofort abgeschoben werden darf. Es können rechtliche oder tatsächliche Hindernisse bestehen. Dann kommt eine Duldung in Betracht. Eine Duldung ist kein Aufenthaltstitel, sondern die vorübergehende Aussetzung der Abschiebung. Sie kann aber in der Praxis entscheidend sein, um Zeit zu gewinnen und eine Bleibeperspektive aufzubauen.
Typische Fallkonstellationen bei drohender Abschiebung
Ein häufiger Fall ist der abgelehnte Asylantrag. Das BAMF lehnt den Antrag ab, das Verwaltungsgericht entscheidet negativ oder Fristen wurden versäumt. Danach fordert die Ausländerbehörde zur Ausreise auf. In dieser Situation muss geprüft werden, ob noch Rechtsmittel offen sind, ob ein Folgeantrag in Betracht kommt, ob Abschiebungsverbote bestehen oder ob aufenthaltsrechtliche Gründe gegen eine Abschiebung sprechen.
Ein anderer Fall betrifft Menschen mit Familie in Deutschland. Wenn Ehepartner, Kinder oder pflegebedürftige Angehörige in Deutschland leben, kann eine Abschiebung unverhältnismäßig sein. Besonders wichtig sind das Kindeswohl, gelebte familiäre Bindungen, Sorgerecht, Umgang, Pflegeverantwortung und die tatsächliche Lebensgemeinschaft. Diese Umstände müssen gegenüber der Behörde konkret nachgewiesen werden.
Auch Krankheit spielt eine große Rolle. Eine Abschiebung kann rechtlich problematisch sein, wenn schwere Erkrankungen vorliegen, eine Reiseunfähigkeit besteht oder im Zielstaat keine ausreichende Behandlung erreichbar ist. Dafür reichen allgemeine Atteste meistens nicht aus. Erforderlich sind konkrete, aussagekräftige ärztliche Unterlagen, die Diagnose, Behandlung, Folgen einer Abschiebung und Reisefähigkeit nachvollziehbar darstellen.
Weitere typische Fälle sind Ausbildung, Arbeit und Integration. Menschen, die seit Jahren in Deutschland leben, arbeiten, Deutsch sprechen, Kinder in der Schule haben oder eine Ausbildung absolvieren, können unter Umständen eine Ausbildungsduldung, Beschäftigungsduldung oder später eine Aufenthaltserlaubnis erhalten. Dafür müssen die Voraussetzungen frühzeitig geprüft und die Unterlagen vollständig vorbereitet werden.
Duldung: Was bedeutet das?
Eine Duldung bedeutet, dass die Abschiebung vorübergehend ausgesetzt wird. Gründe können tatsächliche Hindernisse sein, etwa fehlende Reisedokumente oder Reiseunmöglichkeit. Es können aber auch rechtliche Gründe vorliegen, zum Beispiel familiäre Bindungen, Krankheit, Schwangerschaft, laufende Ausbildung oder ein gerichtliches Verfahren.
Wichtig ist: Eine Duldung schützt nur so lange, wie der Duldungsgrund besteht. Sie sollte deshalb nicht als Dauerlösung verstanden werden. Ziel muss sein, zu prüfen, ob aus der Duldung heraus ein rechtmäßiger Aufenthalt entstehen kann. Dafür kommen je nach Fall verschiedene Wege in Betracht, etwa Aufenthalt wegen gut integrierter Jugendlicher und junger Volljähriger, nachhaltiger Integration, Ausbildung, Beschäftigung, familiärer Gründe oder humanitärer Gründe.
Was tun bei Ladung, Passaufforderung oder Termin bei der Ausländerbehörde?
Viele Mandanten erhalten Schreiben der Ausländerbehörde und wissen nicht, ob sie erscheinen müssen. Eine Ladung zur Vorsprache, eine Passaufforderung oder die Aufforderung zur Mitwirkung kann rechtlich wichtig sein. Wer nicht reagiert, riskiert Nachteile, etwa Leistungskürzungen, Arbeitsverbote, eine Duldung mit ungeklärter Identität oder Zwangsmaßnahmen. Gleichzeitig kann eine unvorbereitete Vorsprache gefährlich sein, wenn die Abschiebung bereits vorbereitet wird.
Deshalb sollte vor einem Termin geprüft werden, worum es geht. Wir sehen uns das Schreiben an, prüfen den Aktenstand und entscheiden, ob eine anwaltliche Begleitung oder vorherige Stellungnahme sinnvoll ist.
Eilantrag gegen Abschiebung
Wenn eine Abschiebung konkret droht, kann ein Eilantrag beim Verwaltungsgericht erforderlich sein. Dabei muss dem Gericht schnell und überzeugend dargelegt werden, warum die Abschiebung vorläufig nicht durchgeführt werden darf. Entscheidend sind konkrete Nachweise, nicht nur allgemeine Behauptungen. Ärztliche Unterlagen, Schulbescheinigungen, Geburtsurkunden, Sorgerechtsnachweise, Arbeitsverträge, Ausbildungsnachweise, Integrationsnachweise und frühere Behördenentscheidungen können wichtig sein.
Unsere Unterstützung bei Abschiebung und Duldung
Wir prüfen, ob die Abschiebung rechtlich zulässig ist, ob Duldungsgründe bestehen und ob eine Aufenthaltsperspektive aufgebaut werden kann. Wir kommunizieren mit der Ausländerbehörde, stellen Anträge, begründen Duldungsgründe und vertreten Sie im Eilverfahren vor dem Verwaltungsgericht.
Wenn Sie eine Abschiebungsandrohung, eine Ladung, eine Passaufforderung oder einen ablehnenden Bescheid erhalten haben, sollten Sie schnell handeln. Senden Sie uns die Unterlagen vollständig zu, insbesondere Bescheide, Schreiben der Ausländerbehörde, BAMF-Bescheide, Gerichtsbeschlüsse, Duldung, Passunterlagen und Nachweise zu Familie, Krankheit, Arbeit oder Ausbildung.


