Visum

Visa zur Familienzusammenführung, Erwerbstätigkeit oder Studium und Kurzvisum

Nicht-EU Ausländer benötigen für die Einreise nach Deutschland in der Regel ein gültiges Visum. Das Visum stellt die Botschaft oder das Konsulat im Heimatland aus.

Schengen Visum für kurze Aufenthalte bis zu 3 Monate

Für kurze Aufenthalte bis zu 3 Monaten kann ein Schengen-Visum (Besuchs- oder Geschäftsvisum) beantragt werden.  Die Botschaft lehnt die Ausstellung eines solchen Visums manchmal, mit der Begründung ab, dass der „Ausländer“ nicht wieder in sein Heimatland zurückkehrt. Hilfreich ist es, wenn der Antragssteller im Heimatland fest verwurzelt ist. Wenn im Heimatland die Eltern, Geschwister oder andere Familienmitglieder bleiben oder der Antragssteller einen festen Job im Heimatland hat oder ein eigenes Haus sind die Chancen auf Erhalt eines Schengen-Visums gut. Sofern der Antrag auf Erteilung eines Schengen-Visums abgelehnt wird können wir Anwälte helfen und Rechtsmittel einlegen. Manchmal geht die deutsche Botschaft von falschen Voraussetzungen aus.