Kosten

Die Kosten unserer Beauftragung

Anwaltliche Erstberatung

Die Kosten der anwaltlichen Erstberatung betragen pauschal 59,00 Euro (inkl. 19 % USt.) für etwa eine halbe Stunde Beratung. In dieser Beratung können wir sehr oft bereits kleinere Probleme für Sie lösen. Falls eine sofortige Lösung nicht möglich ist erfahren Sie in der Erstberatung, Lösungen, um Ihnen zu helfen und welche Kosten oder auch Kostenrisiken auf sie zukommen. Danach können Sie entscheiden, ob Sie uns beauftragen wollen. Die Kosten der Erstberatung werden auf die Vertretung angerechnet. Oft übernimmt auch Ihre Rechtsschutzversicherung die Kosten einer anwaltlichen Erstberatung.

Kostenlose und/oder telefonische Rechtsauskünfte erteilen wir nicht.

Beratungshilfe

Wir können Sie unter bestimmten Voraussetzungen kostenlos vertreten. Personen mit geringen Einkommen z.B. Alg-II Ermpfänger können Beratungshilfe beantragen. Sofern diese bewilligt wurde können wir Sie kostenlos vertreten. Im Erbrecht und Gesellschaftsrecht ist eine Zuzahlung von 15,00 € erforderlich. Wichtig ist, dass Sie den Beratungshilfeschein vor der Beratung bereits uns geben können. Nähere Infos dazu hier.

Rechtsschutzversicherungen

Selbstverständlich akzeptieren wir auch alle Rechtsschutzversicherungen. Wir benötigen den Versicherungsschein oder die Versicherungsnummer.  Wir stellen kostenlos die Deckungsanfrage und den üblichen Schriftverkehr mit Ihrer Versicherung.

Außergerichtliche Vertretung

Die Kosten richten sich relgelmäßig nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Generell fällt eine Geschäftsgebühr an, die sich nach der Höhe des Streitwerts richtet. In einigen Fällen können auch Stundensätze oder Pauschalvergütungen vereinbart werden. Sprechen Sie uns darauf an, wir können Ihnen attraktive Konditionen bieten.

Gerichtliche Vertretung

Auch hier richten sich die Kosten nach dem Streitwert. Der Streitwert ist zum Beispiel der Betrag um den gestritten wird. Es entsteht meist eine Verfahrensgebühr, eine Terminsgebühr, eine Auslagenpauschale und bei Abschluss eines Vergleichs eine Einigungsgebühr. Hier können Sie die Kosten berechnen lassen.

Prozesskostenhilfe

Wenn Sie bedürftig sind und die Klage Aussicht auf Erfolg hat haben Sie Anspruch auf Prozesskostenhilfe bzw. Verfahrenskostenhilfe im Familienrecht. Nähere Infos dazu hier.

Im Einzelfall können noch weitere Kosten auf Sie zukommen, z.B. bei Vergleichsabschluss oder Zeugen/Sachverständigenauslagen.