Beratungshilfe

Kostenlose Rechtsberatung – Kostenübernahme durch den Staat

Personen mit geringen Einkommen (z. B. ALG II, Grundsicherung) haben grundsätzlich Anspruch auf sogenannte Beratungshilfe. Die Kosten des Rechtsanwalts werden vom Staat übernommen. Der Rechtsanwalt kann nur eine Selbstbeteiligung von 15,00 € in Rechnung stellten. Rechtsanwälte Piper & Partner verzichten auf eine Selbstbeteiligung.

Wenn Sie zum Beispiel in Steglitz, Zehlendorf oder Schöneberg wohnen, ist das zuständige Amtsgericht für Beratungshilfe das Amtsgericht Schöneberg (mit Ausnahme von wenigen Straßen). Das zuständige Amtsgericht finden Sie auch unter justiz.de.

Folgende Unterlagen nehmen Sie bitte zum Amtsgericht mit:

  1. Personalausweis
  2. Einkommensnachweise (ALG-II Bescheid, Lohn-/ Gehaltsnachweise)
  3. Kontoauszüge der letzten 3 Monate
  4. Alle Unterlagen, die für die Fall maßgeblich sein könnten, insbesondere den letzten Bescheid (enthält oft eine Rechtsmittelbelehrung).

Den Beratungshilfeschein bekommen Sie vom Gericht sofort ausgehändigt.

 

Hinweise:

In welchen Fällen erhalte ich Beratungshilfe?

 

Sozialrecht

Im Sozialrecht z.B. Jobcenter, Bundesagentur für Arbeit, Bezirksamt, Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten, Rentenversicherung, gesetzliche Krankenversicherung usw. erhalten Sie dann einen Beratungshilfeschein, wenn Sie gegen einen Bescheid vorgehen, der eine Rechtsmittelbelehung enthält und die Widerspruchsfrist von einem Monat noch nicht abgelaufen ist.

Wenn Sie einen Antrag auf Leistungen zum Beispiel beim Jobcenter oder Bezirksamt gestellt haben und dieser über mehrere Wochen nicht bearbeitet wird, erhalten Sie oft auch einen Beratungshilfeschein.

 

Haben Sie eine Anhörung erhalten?

Bei einer Anhörung wird regelmäßig keine Beratungshilfe bewilligt. Ihnen ist zunächst zumutbar, selbst etwas zu schreiben. Warten Sie dann auf den Bescheid. Sie können danach den Beratungshilfeschein beantragen.

 

Zivilrecht

Zum Zivilrecht gehört zum Beispiel Arbeitsrecht, Mietrecht, Verbraucherrecht

Hier ist ihnen zunächst zumutbar, dass Sie den Gegner anschreiben und aufzufordern zu zahlen oder schreiben, dass Sie die Rechnung nicht bezahlen. Sollte der Gegner trotzdem nichts tun oder weiter auf seine Forderung bestehen, erhalten Sie einen Beratungshilfeschein. Bei Mietmängeln sollten Sie zum Beispiel die Mietmängel zunächst schriftlich geltend machen. Wenn der Vermieter nicht reagiert und oder innerhalb einer Frist von 10 Tagen, erhalten Sie auch einen Beratungshilfeschein.

 

Arbeitsrecht

Haben Sie eine Kündigung erhalten?

Dann erhalten Sie sofort Beratungshilfe bewilligt. Wichtig: Die Kündigungsschutzklage muss innerhalb von 3 Wochen nach Zugang der Kündigung erhoben werden, sonst ist die Kündigung wirksam. Also nach Kündigungserhalt, sofort zum Beratungshilfegericht und dann zu uns.

 

Strafrecht

Im Strafrecht erhalten Sie nur Beratungshilfe für die mündliche Erstberatung. Unsere Kanzlei bietet hier aber den Service, dass wir zunächst Akteneinischt beantragen und dann den Fall gemeinsam besprechen. Wenn Sie einen Vertretung wünschen, gibt es das Institut der Pflichtverteidigung (notwendige Verteidigung). Über eine Pflichtverteidigung entscheidet das Beratungshilfegericht aber nicht.