Hauptverfahren

Hauptverfahren

Das Hauptverfahren ist das Herzstück des Strafprozesses, da nur aus den Erkenntnissen der mündlichen Verhandlung das Gericht die Feststellung treffen darf, ob jemand zu verurteilen ist. Hierbei wird eine umfassende Beweiswürdigung das Kernelement jeder Verhandlung sein. Hierbei können Sie sich darauf verlassen, dass wir als Strafverteidiger notfalls auch die konfrontative Vorgehensweise suchen und uns stets schützend vor den Angeklagten stellen.

Das Hauptverfahren stellt den Abschluss des Erkenntnisverfahrens dar, woran sich im ungünstigen Fall die Vollstreckung der Strafe in einem Gefängnis anschließt. Dies macht deutlich, dass im Hauptverfahren die letzte Möglichkeit besteht, noch einmal die Unschuld des Angeklagten darzulegen.

Das Hauptverfahren beginnt mit der Eröffnung der Hauptverhandlung und endet mit dem Urteil, Einstellung oder einem Freispruch.

Im Hauptverfahren kommt es darauf an, etwaige Beweismittel, von der Einlassung des Angeklagten bis hin zum Augenscheinbeweis, einzeln und wertend zu betrachten. In diesem Stadium des Verfahrens ist ein hellwacher Strafverteidiger gefragt, der das Heft des Handelns an sich reißt und auch auf Zweifel in der staatsanwaltlichen Darstellung hinweist oder unglaubwürdige Zeugen hinterfragt.

In diesem Verfahren setzen wir alles daran, das für Sie beste Ergebnis zu erstreiten.

 

In diesen und vielen anderen Fällen helfen wir Ihnen. Nehmen Sie gleich Kontakt mit uns auf. Ein freundliches und kompetentes Team erwartet Sie. Nutzen Sie die Erfahrung unserer spezialisierten Anwälte!