Internationales Familienrecht
Internationales Familienrecht
In Zeiten eines gemeinsamen Europas und wachsender Internationalität wird das internationale Familienrecht immer bedeutsamer. Welches Recht ist anwendbar und welches Gericht ist zuständig, wenn Streitigkeiten aus binationalen Ehen entstehen? Wie wirkt sich die unterschiedliche Staatsangehörigkeit der Ehegatten bei einer Scheidung oder Trennung aus?
Insbesondere bei unterschiedliche Aufenthaltsorten oder wenn Ehen im Ausland geschlossen wurden sind komplexe Rechtsfragen betroffen. Hier bietet das internationale Prozessrecht, wie die EU-Rechtsverordnung ROM III Möglichkeiten, denn diese knüpft bei Trennung oder Ehescheidung an den gewöhnlichen Aufenthalt des Ehegatten an. Insbesondere eine Rechtsverfolgung bei dauerhaften Auslandsaufenthalten kann sich als schwierig gestalten und von uns zeitnah realisiert werden. Wir beraten Sie umfassend bei Anwendung des internationalen Privatrechts. Das internationale Privatrecht regelt Konflikte zwischen Rechtsordnungen und Gesetzen verschiedener Länder. Wir ermitteln, welches Recht auf ihren Lebenssachverhalt Anwendung findet, der einen Auslandsbezug, aufweist.
Wir unterstützen Sie auch bei der grenzüberschreitenden Unterbringung von Kindern und Jugendlichen aus EU-Mitgliedsstaaten durch ausländische Gerichte und Behörden im Rahmen der Brüssel IIa-Verordnung. Die Verordnung regelt insbesondere auch die Zuständigkeit, Anerkennung und Vollstreckung in Ehesachen. Unsere Expertise umfasst auch internationale Sachverhalte rund um das Sorgerecht und den Aufenthalt von Kindern.
Im Rahmen der Prüfung eines Unterhaltsanspruches prüfen wir, ob ein Unterhaltsanspruch dem Grunde nach vorliegt. Ist dies der Fall, dann wird im nächsten Schritt geprüft, ob der Berechtigte bedürftig ist, also sein Einkommen nicht ausreichend ist, um den angemessenen Lebensunterhalt zu bestreiten. Maßgeblich ist die Leistungsfähigkeit des Verpflichteten. Die Höhe seines Einkommens muss die Zahlung des Unterhalts ermöglichen. Bei finanziellen Engpässen ist es erforderlich Unterhaltsansprüche zeitnah zu realisieren. Hierfür besteht die Möglichkeit des einstweiligen Rechtsschutzes, bei der wir Ihnen gerne beratend zur Seite stehen. Wir beraten Sie auch bei der Durchsetzung von grenzüberschreitenden Unterhaltsansprüchen.
Auch bei dramatischen Fällen, die schnelles Eingreifen erforderlich machen, wie Kindesentführungen, unterstützen wir Sie effektiv mit unserer langjährigen Erfahrung und internationalen Kontakten. Insbesondere die rasche Beendigung einer grenzüberschreitenden Kindesentziehung kann mit Hilfe des „Haager Übereinkommen über die zivilrechtlichen Aspekte internationaler Kindesentführung“ (HKÜ) vom 25.10.1980 schnellstmöglich erreicht werden und die sichere Rückführung widerrechtlich in einen Vertragsstaat verbrachter Kinder ermöglicht werden.
In unserer Kanzlei bieten wir Mediation an, insbesondere im Zusammenhang mit einer Trennung oder Scheidung. Die Mediation ist ein Verfahren zur außergerichtlichen, konstruktiven Bearbeitung von Konflikten. Mit Hilfe eines unabhängigen und allparteilichen Mediators können ergebnisoffene Gespräche geführt werden, um die bestmögliche Lösung für alle Parteien zu gewährleisten.
Es besteht auch die Möglichkeit eines Schiedsverfahrens. Ein Schiedsverfahren stellt als Streitbeilegungsinstrument eine Alternative zu einem staatlichen Gerichtsverfahren dar und ermöglicht eine außergerichtliche Beilegung bei Einsparung von Kosten und Zeit der Parteien durch einen Experten. Die Durchführung des Schiedsverfahrens setzt voraus, dass beide Parteien durch Rechtsanwälte vertreten sind. Diese Vertretung übernehmen wir gerne für Sie.