Unionsbürger / ALG 2 Hartz IV
Unionsbürger haben grundsätzlich Anspruch auf ALG 2 / Hartz IV
An unsere Kanzlei wenden sich oft Unionsbürger, welche in Deutschland etwa 2 bis 3 Jahre Arbeitnehmer waren und nunmehr arbeitslos sind oder Selbstständige, welche ihren Betrieb aufgeben mussten.
Es stellt sich dann die Frage, ob die Personen Anspruch auf (ergänzende) Sozialleistungen wie ALG 2 oder Grundsicherung im Alter haben. Weil unsere Anwälte sich inbesondere auf das SGB II – Recht spezialisiert haben, sind Mandanten in unseren 3 Standorten in Berlin bestens beraten.
Jobcenter lehnt Leistungen nach dem SGB II ab
Wenn das Jobcenter Leistungen nicht gewährt, geht es nicht selten um die Existenz von Familien und ob diese vielleicht wieder in Ihre Heimat müssen. Unsere Erfahrung ist, dass die Leistungen oft zu Unrecht verweigert werden. Man hat den Eindruck, dass das Jobcenter auf Zeit spielt. Denn oft sind die Menschen so hilflos, dass ihnen nichts anderes übrig bleibt, als in ihre Heimat schnell zurückzukehren. Als spezialisierte Anwaltskanzlei für sozialschwache Menschen setzen wir uns für Sie ein, dass Sie schnellstmöglich Ihre Leistungen erhalten, zum Beispiel mit Widerspruch und einstweiligen Rechtsschutz. Wir wissen, dass in solchen Fällen jeder Tag zählt. Anders als Deutsche, habe die anderen Unionsbürger kaum finanzielle Reserven und hinzu kommen noch die Sprachbarrieren.
Wir – als Berliner Rechtsanwälte – helfen Unionsbürgern zu ihren Rechten. Schnell und unkompliziert!