Aufenthalt/Visum beschleunigen
Kann man den Prozess auf Erteilung eines Aufenthaltstitels beschleunigen?
Nach einem Antrag auf Erteilung eines Aufenthaltstitels oder die Gewährung eines Visums hat die Ausländerbehörde oder die Botschaft nicht unbegrenzt Zeit. Die Behörde hat maximal drei Monate Zeit um über einen Antrag auf Erteilung eines Aufenthaltstitels oder Visums zu entscheiden.
Was kann ich tun, wenn die Ausländerbehörde über einen Antrag nicht entscheidet?
Meistens hat ein Antrag auf Erteilung eines Aufenthaltstitels Fiktionswirkung. Das bedeutet der Aufenthalt gilt bis zur Entscheidung der Ausländerbehörde als erlaubt. Trotzdem hat der Ausländer ein Interesse daran, dass die Behörde zügig über den Antrag zu entscheidet. Nach Ablauf von drei Monaten kann eine Untätigkeitsklage vor dem zuständigen Verwaltungsgericht erhoben werden. Meistens reagiert dann die Ausländerbehörde. Sofern die Ausländerbehörde weiterhin nicht reagiert entscheidet das Gericht über den Antrag auf Aufenthaltserlaubnis. Der Ausländer kann sich dafür einen Anwalt für Ausländerrecht nehmen.
Was ist eine Untätigkeitsklage?
Mit der Untätigkeitsklage soll die Ausländerbehörde durch das Gericht verpflichtet werden den Aufenthaltstitel zu erteilen. Dies ist in § 75 VwGO geregelt. Demnach hat die Behörde maximal drei Monate Zeit um über den Antrag zu entscheiden – es sei denn es gibt einen sachlichen Grund nicht zu entscheiden. Personalmangel bei der Ausländerbehörde oder Botschaft gilt nicht als sachlicher Grund. Die Behörde muss die Kapazitäten dafür schaffen um zügig über den Antrag entscheiden zu können.
Was kostet eine Untätigkeitsklage im Ausländerrecht?
Die Kosten richten sich nach dem Streitwert. Der Streitwert beträgt im Ausländerrecht meist 5.000 Euro. Für den Anwalt fallen Kosten von ca. 1000 Euro an. Hinzu kommen Gerichtsgebühren in Höhe von ca. 483 Euro. Meistens muss die Ausländerbehörde diese Kosten am Ende erstatten, sofern der Ausländer mit einer Bescheidung innerhalb der drei-Monats-Frist rechnen durfte.
Anwalt Ausländerrecht Berlin
Rechtsanwälte Piper & Partner sind auf Untätigkeitsklagen im Ausländerrecht spezialisiert. Wir sind Anwälte im Ausländerrecht und in ganz Deutschland tätig. In Berlin und in jeder anderen Stadt helfen wir Ihnen schnell und kompetent.