Arbeitsrecht
Erfahrene Anwälte im Arbeitsrecht aus Berlin
Piper & Partner Rechtsanwälte beraten und vertreten Sie kompetent als Rechtsanwalt für Arbeitsrecht in Berlin-Pankow, Berlin-Steglitz, Berlin Marzahn und auch bundesweit. Zu unseren Mandanten gehören Arbeitnehmer und kleine sowie mittelständische Unternehmen. Wir kämpfen für Ihr Recht.
Anwalt für Arbeitsrecht Berlin Prenzlauer Berg: Wir sind kompetent und vertreten Sie bei Kündigung, Kündigungsschutz, Aufhebungsvertrag, Abmahnung, Arbeitszeugnisse, Abfindungen, die Befristung von Arbeitsverträgen, Teilzeitarbeit, Mobbing und Probleme mit Ihrem Arbeitsvertrag? .
Haben SIe eine Kündigung von ihrem Arbeitgeber erhalten? Dann kontaktieren Sie jetzt einen Anwalt Arbeitsrecht in Berlin. Wenn der Arbeitgeber eine Kündigung ausspricht, müssen Sie schnell reagieren. Innerhalb von drei Wochen muss Kündigungsschutzklage bei dem zuständigen Arbeitsgericht eingereicht werden. Passiert dies nicht,ist alles zu spät.
Da das Zeitfenster von drei Wochen nicht verlängert werden kann, sollte alsbald rechtlicher Rat bei einer auf Arbeitsrecht spezialisierten Kanzlei erfolgen. Die Berliner Kanzlei Piper & Partner befasst sich seit Jahren mit der Problematik der Kündigungsschutzklage und kann für eine ergebnisorientierte Beratung bürgen. Durch die Hinzuziehung eines Anwalts kann der Arbeitnehmer eine gewisse Waffengleichheit gegenüber dem Arbeitgeber herstellen und den rechtlichen Kampf um seinen Arbeitsplatz aufnehmen.
Als Arbeitnehmer sollten Sie die Kündigung nicht einfach so im Raum stehen lassen, letztlich kann durch eine Kündigungsschutzklage die Unwirksamkeit der ordentlichen oder außerordentlichen Kündigung festgestellt werden, um in Folgeprozessen auch Schadensersatz zu erstreiten. Dies könnte etwa der Fall sein, wenn das Verhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer derart zerrüttet ist, dass ein Arbeiten am alten Arbeitsplatz nicht zugemutet werden kann.
Bei einer rechtlichen Beratung werden dem Arbeitsrechtler viele mögliche Einfallstore in den Sinn kommen, um mittels der Kündigungsschutzklage eine Kündigung zu Fall zu bringen. Dazu gehört etwa eine nicht schriftlich verfasste Kündigung oder ein Verstoß gegen die restriktiven Regelungen des KSchG. Unterfällt ein Arbeitnehmer dem persönlichen Schutzbereich des Kündigungsschutzgesetzes, kann er ordentlich nur gekündigt werden, soweit betriebliche Gründe dies erforderlich machen. Zudem können Gründe in der Person des Arbeitnehmers eine Kündigung nach sich ziehen oder eine verhaltensbedingte Kündigung kann ausgesprochen werden.
Nur in diesen drei Fällen ist eine ordentliche Kündigung möglich, wobei stets fraglich sein wird, in wie weit der Arbeitgeber eine sachgerechte Abwägung vorgenommen hat. In vielen Fällen wird die Abwägung der widerstreitenden Interessen nicht rechtmäßig sein. Es bietet sich also in jedem Fall an, eine Kündigung mit der Kündigungsschutzklage anzugreifen.
Sollte das Gericht zu dem Ergebnis kommen, dass die Kündigungsschutzklage Erfolg hat, ergeht ein Feststellungsurteil. In diesem wird festgestellt, dass das konkrete Arbeitsverhältnis nicht durch eine Kündigung untergegangen ist.