Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU

Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU

Ausländer aus nicht-EU-Staaten, die sich bereits seit längerer Zeit rechtmäßig in Deutschland aufhalten und sich sowohl unter wirtschaftlichen als auch sozialen Aspekten integriert haben,können die sogenannte Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU erhalten. Sie ist ebenso wie die Niederlassungserlaubnis ein unbefristeter Aufenthaltstitel, er zu einer Erwerbstätigkeit berechtigt und nur in Ausnahmefällen mit Nebenbestimmungen versehen werden kann.

Der Inhaber eines solchen Aufenthaltstitels, kann sich unter erleichterten Voraussetzungen in nahezu dem gesamten EU-Gebiet niederlassen. Vorteile bietet die Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU im Vergleich zur Niederlassungserlaubnis zusätzlich besonders unter dem Gesichtspunkt der Einreise. Während eine Aufenthalts- oder Niederlassungserlaubnis unter anderem erlischt, wenn nach einer Ausreise die Wiedereinreise nicht innerhalb von sechs Monaten oder einer ausdrücklich bestimmten längeren Frist erfolgt, erlischt die Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU in der Regel erst nach zwölf Monaten bei einer Ausreise aus dem Gebiet der EU. Insgesamt kann die Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU deutlich schwieriger wieder entzogen werden.

Allgemeine Voraussetzungen sind der Besitz eines gültigen, anerkannten Passes oder Passersatzes sein, das Fehlen von Ausweisungsgründen (zum Beispiel Vorstrafen), der Aufenthalt in Deutschland mit Aufenthaltstitel seit mindestens fünf Jahren (ein zweckgebundener Aufenthaltstitel etwa zum Zwecke des Studiums oder ein Aufenthaltstitel aus humanitären Gründen genügt nicht), der Lebensunterhalt muss durch feste und regelmäßige Einkünfte gesichert sein, die Erfüllung der steuerlichen Verpflichtungen, das Leisten von Aufwendungen für eine angemessene Altersversorgung, ein ausreichender Krankenversicherungsschutz (auch für die Familienangehörigen), das Vorhandensein von ausreichendem Wohnraum, das Erfüllen der arbeitsrechtlichen Voraussetzungen, ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache sowie Grundkenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung und der Lebensverhältnisse im Bundesgebiet.

Die Experten der Kanzlei Piper & Partner Rechtsanwälte zeigen Ihnen gerne ihre rechtlichen Möglichkeiten.