Zwangsrente
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Zwangsrente mit 63 Jahren! Was nun?
Bezieher von Hartz IV werden mit 63 Jahren oft zwangsverrentet, weil dies aus Sicht der Jobcenter kostengünstiger ist. Für den Arbeitslosengeld II- Empfänger ist dies ein ärgerlicher Umstand. Wird jemand auf gesetzlicher Grundlage hin zwangsverrentet, dann muss er ca. 14,4 % an Rentenabschlägen hinnehmen. Grund dieser Zwangsverrentung ist das Vorrangsprinzip, wonach Empfänger von Hartz IV dazu verpflichtet sind, vorrangige Instrumente wie eben die Rente in Anspruch zu nehmen.
Diesem Prozedere kann man nicht entgehen, da schlussendlich das Jobcenter selbst den Rentenantrag für die jeweiligen Hartz IV- Bezieher stellen kann. Es gibt jedoch Ausnahmen, welche als Altfälle und Härtefälle bezeichnet werden. Ob Sie darunterfallen, wird Piper & Partner ganz genau begutachten und wenn nötig, erforderliche Widerspruchs- und Klageverfahren gegen die Jobcenter in die Wege leiten.
Ziel eines Rechtsstreites muss es sein, Sie als Härtefall von der Zwangsverrentung schützen zu können. Dies ist möglich, ohne dass ihr Einzelfall unter den genauen Wortlaut der Rechtsverordnung passt. Durch diesen Ermessensspielraum ist ein juristischer Erfolg eine sehr realistische Option. Daher sollte rechtlicher Rat eingeholt werden, wenn Sie von einem Berliner Jobcenter den Bescheid bekommen, einer Zwangsverrentung zuzustimmen.
Bei völliger Aussichtslosigkeit kann jedoch auch die aufschiebende Wirkung eines Widerspruchs ein Zwischenziel sein. Über die Möglichkeiten für ihren Einzelfall klären wir Sie vor Ort auf.
Die Kanzlei Piper & Partner in Berlin ist auf das Sozialrecht spezialisiert und kann das für Sie beste Ergebnis erkämpfen.