Sozialhilfe

Sozialhilfe

nicht bewilligt oder der Bescheid ist falsch?

Im SGB XII (Zwölftes Sozialgesetzbuch) sind die Leistungen normiert, welche gemeinhin als Sozialhilfe verstanden werden. Wir begleiten Sie auf dem Weg von der Beantragung bei der zuständigen Behörde bis zur Überprüfung der Bescheide.

Die Sozialhilfe umfasst Hilfe zum Lebensunterhalt (§§ 27 bis 40), Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (§§ 41 bis 46b), Hilfen zur Gesundheit (§§ 47 bis 52), Eingliederungshilfe für behinderte Menschen (§§ 53 bis 60a), Hilfe zur Pflege (§§ 61 bis 66a), Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten (§§ 67 bis 69) sowie Hilfe in anderen Lebenslagen (§§ 70 bis 74).

Dies macht deutlich, dass bei vielen Bereichen der Sozialhilfe auch oft falsche Entscheidungen der Ämter getroffen werden. Wir machen für Sie sämtliche Ansprüche geltend, die ihnen vom Staat zustehen.

Sinn und Zweck ist insbesondere, das Existenzminimum durch finanzielle Hilfen zu gewähren. Hinzu können Extraleistungen kommen, sofern diese korrekt beantragt werden. Auf welche Formulierungen zu achten ist, wird Ihnen in unserer Kanzlei erklärt.

In diesen und vielen anderen Fällen helfen wir Ihnen. Nehmen Sie gleich Kontakt mit uns auf. Ein freundliches und kompetentes Team erwartet Sie. Nutzen Sie die Erfahrung unserer spezialisierten Anwälte!