Schwerbehinderung

Schwerbehinderung

beantragen oder erhöhen

Wer von Geburt an oder durch einen Verkehrsunfall schwerbehindert wird, kann dies behördlich feststellen lassen. Dadurch ist es möglich, gewisse Leistungen des Sozialstaates in Anspruch zu nehmen, um vor allem eine finanzielle Kompensation für das Leid zu erfahren. Aber auch im Alltag, wenn es um Fragen der Pflege geht, haben nur als schwerbehindert eingestufte Menschen Anspruch auf den vollen Anspruch, der sich aus den Sozialgesetzbüchern ableiten lässt.

Nach § 2 Abs. II SGB XI (Elftes Sozialgesetzbuch) ist schwerbehindert, wenn bei ihnen ein Grad der Behinderung von wenigstens 50 vorliegt und sie ihren Wohnsitz, ihren gewöhnlichen Aufenthalt oder ihre Beschäftigung auf einem Arbeitsplatz im Sinne des § 156 SGB XI rechtmäßig im Geltungsbereich dieses Gesetzbuches haben.

Bei dem Verfahren der Feststellung begleiten wir Sie und werden um Ihre Ansprüche kämpfen. Als schwerbehindert eingestufte Menschen haben einen Anspruch auf Zusatzurlaub, können umsonst im öffentlichen Nahverkehr teilnehmen oder bereits mit 60 Jahren vollen Anspruch auf die Rente geltend machen. Schwerbehinderte Menschen können auch auf der Arbeit bevorzugt werden, indem sie etwa Mehrarbeit und Bereitschaftsdienste ablehnen können, ohne etwaige Konsequenzen befürchten zu müssen.

Letztlich bestehen auch Möglichkeiten der steuerlichen Erleichterung. Bei allen Fragen rund um das Thema Schwerbehinderung, wie eine solche Feststellung behördlich beantragt wird, an welche Ämter sich zu wenden ist und welche Vorteile man auch gegenüber den Jobcentern hat, dazu beraten wir sie gerne.

 

In diesen und vielen anderen Fällen helfen wir Ihnen. Nehmen Sie gleich Kontakt mit uns auf. Ein freundliches und kompetentes Team erwartet Sie. Nutzen Sie die Erfahrung unserer spezialisierten Anwälte!