Schikane gegen ALG-2 Empänger

Schikane gegen ALG-2 Empänger

Verlangt das Jobcenter wiederholt Unterlagen von Ihnen?

Hartz IV- Empfänger kennen es. Bis zu mehrmals in der Woche kommt Post vom Jobcenter, worin steht, dass Sie diverse Unterlagen noch einreichen müssten. Dies kann für die vorläufige oder endgültige Bewilligung von Leistungen notwendig sein oder für andere bürokratische Vorgehensweisen des Jobcenters.

Leider ist mit diesem wiederholten Fordern von Unterlagen auch verbunden, dass aus Sicht des Jobcenters eine Mitwirkungspflicht Ihrerseits verletzt wird. Dies kann dazu führen, dass Sanktionen verhängt werden. Um dies zu verhindern, sollten Briefe an das Jobcenter stets gegen Zustellungsnachweis versendet werden. Dies wird Sie in einem möglichen Klageverfahren besser dastehen lassen und zeugt von einer gewissen Motivation, den Informations- und Mitwirkungspflichten gegenüber dem Jobcenter gerecht zu werden.

Als Kanzlei aus Berlin ist Piper & Partner täglich mit diesen Fällen konfrontiert. Auch im Jobcenter sitzen Sachbearbeiter aus Fleisch und Blut und verlegen hier und dort mal eine Akte oder einzelne Schriftstücke. Umso ärgerlicher, wenn dadurch Fristen versäumt werden oder für Sie nachteilige Bescheide getroffen werden, weil Sie angeblich etwas nicht beweisen konnten.

Dies führt dazu, dass man Zeit und Geld in langwierige Verfahren vor den Sozialgerichten opfern muss. Die Berliner Rechtsanwälte von Piper & Partner können auch in Fällen von nachteiligen Bescheiden das Widerspruchsverfahren für Sie führen, dennoch ist die Erfolgsquote umso höher, je mehr Zustellungsnachweise Sie für ihre Briefe samt Unterlagen an das Jobcenter aufbewahren.