Krankenkasse
Krankenkasse
Kostenübernahme durch die Krankenkasse
Wenn die Krankenkasse die Kosten für notwendige Eingriffe ablehnt, können sie ein behördliches Verfahren in Gang setzen, um mittels Anhörung gemäß § 24 SGB X (Zehntes Sozialgesetzbuch) und Widerspruch auch letztlich Klage gegen die Krankenkasse einreichen zu können.
Es ist üblich, dass sich Krankenkassen vor dem Hintergrund der Profitmaximierung sperren, Operationen und ähnliche Eingriffe finanziell zu tragen. Dabei werden wir für Sie ganz genau prüfen, ob die Operation vom Leistungskatalog umfasst ist und ob die Begründung der Krankenkasse zu überzeugen vermag. Notfalls werden wir auch den Klageweg bestreiten. Wenn in ihrem Fall schon ein Gutachten des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung vorliegt, ist es höchste Zeit, einen Rechtsbeistand herbeizuholen. Denn es ist üblich, dass sich Krankenkassen mithilfe solcher Gutachten ihrer gesetzlichen Pflicht der Kostentragung entziehen wollen.
Gesetzlich verpflichtet sind Krankenkassen, alle notwendigen Behandlungen zu übernehmen sowie für Behandlung, Diagnostik und nicht zuletzt Zahlung des Krankengeldes. Hier ist insbesondere darauf hinzuweisen, dass das Ergebnis stets vom Einzelfall abhängt und es viele Grauzonen gibt, wenn die Krankenkasse meint, ein medizinischer Erfolg sei nicht nachgewiesen.
In diesen und vielen anderen Fällen helfen wir Ihnen. Nehmen Sie gleich Kontakt mit uns auf. Ein freundliches und kompetentes Team erwartet Sie. Nutzen Sie die Erfahrung unserer spezialisierten Anwälte!