Kosten der Unterkunft

Kosten der Unterkunft

Die Kosten ihrer Wohnung sind dem Jobcenter zu hoch?

Empfänger von Arbeitslosengeld II sind oft den starren und bürokratischen Regeln des Jobcenters ausgesetzt. Bewohnt man eine Unterkunft, etwa eine Wohnung und hält das Jobcenter die Quadratmeterzahl für zu hoch, können für den Empfänger von Hartz IV belastende Bescheide durch die Jobcenter getroffen werden. Auch Heizkosten und Stromkosten können in ihrer Gänze dazu führen, dass diese Kosten vom Jobcenter moniert werden.

Die Kanzlei Piper & Partner, welche in Berlin und Umgebung schon viele Rechtsstreitigkeiten mit den Jobcentern ausgefochten hat, kann in so einer Lage behilflich sein. Es ist für niemanden ein wünschenswertes Erlebnis, vor die Wahl gestellt zu werden, eine neue Wohnung zu suchen oder eine Minderung des Arbeitslosengeld II zu bekommen. Durch die komplizierten Regelungen, wie man sich neben dem Bezug von Arbeitslosengeld noch etwas hinzuverdienen kann, um selbst die Differenz der vollständigen Miete zu zahlen, stellt auch dies viele Empfänger von Hartz IV vor gewaltige Probleme.

Bei aller Regelungswut durch die Jobcenter muss auch stets der einzelne Mensch betrachtet werden. Es kann viele Gründe geben, wieso es notwendig ist, eine ausnahmsweise zu große Wohnung als Empfänger von Hartz IV zu bewohnen.

Es ist allemal ratsam, eine auf Sozialrecht spezialisierte Kanzlei um Rat zu bitten, statt im eiligen gehorsam den Verwaltungsakten der Jobcenter nachzukommen. Ihre Wohnung gehört zur Grundsicherung, welche verfassungsrechtlich verankert ist. Die hier gebotene restriktive Begutachtung des Einzelfalls lässt bei den Jobcentern oft zu wünschen übrig. Piper & Partner kämpft daher für Ihr Recht!