Jobcenter
Jobcenter
Arbeitslosengeld II, Hartz 4
Sie haben Probelme mit dem Jobcenter? Rechtsanwälte Piper & Partner aus Berlin bieten schnelle und kostenlose Hilfe. Wenn Sie Leistungen vom Jobcenter erhalten, übernimmt der Staat die Kosten. Es muss nur ein Berechtigungsschein für Beratungshilfe beantragt werden.
Haben Sie mit dem Jobcenter vielleicht eines dieser Probleme…
- Kosten der Unterkunft sind nach Meinung des Jobcenters zu hoch.
- Sie haben einen Aufhebungs- und Erstattungsbescheid erhalten? Das Jobcenter verlangt Geld zurück?
- Ihre Leistungen wurden gestrichen, weil Sie Unterlagen nicht abgegeben oder sonst nicht mitgewirkt haben?
- Sie haben eine Sanktion erhalten?
- Sie müssen wiederholt Unterlagen einreichen?
- Sie sind eine Wohngemeinschaft, werden aber als Bedarfsgemeinschaft behandelt?
- Sie sollen die Anlage EKS- Einkommenssituation vorläufig oder endgültig abgeben? Sie haben diese zu spät abgegeben und vielleicht einen „Nullbescheid“ erhalten? Kosten in der EKS wie Anschaffungen oder das Arbeitszimmer werden nicht anerkannt?
- Sie sollen mit 63 Jahren die Rente beantragen? „Zwangsrente“
- Sie haben einen Widerspruchsbescheid erhalten und wollen die Erfolgsaussichten einer Klage prüfen lassen? Sie haben selbst schon Klage eingereicht und wollen jetzt Prozesskostenhilfe beantragen und suchen einen Rechtsanwalt?
In diesen und vielen anderen Fällen helfen wir Ihnen. Nehmen Sie gleich Kontakt mit uns auf. Ein freundliches und kompetentes Team erwartet Sie. Nutzen Sie die Erfahrung unserer spezialisierten Anwälte!