Grundsicherung im Alter

Grundsicherung im Alter

falsch berechnet oder nicht bewilligt?

Im Zwölften Sozialgesetzbuch ist die Grundsicherung im Alter geregelt. Im Rahmen des Sozialgesetzbuches ist die Grundsicherung vorrangig zur Hilfe zum Lebensunterhalt. Die monatliche Höhe der Grundsicherung im Alter variiert zwischen 316 und 416 Euro. Dies hängt im Einzelfall davon ab, ob die leistungsberechtigten Personen die entsprechenden Voraussetzungen erfüllen. Ob Sie Anspruch auf die Grundsicherung im Alter haben, stellen wir gern anhand einer Prüfung fest.

Die Grundsicherung ist nach Regelsätzen pauschalisiert und richtet sich an Personen über 18 Jahre. Üblicherweise endet die Grundsicherung im Alter mit dem Renteneintrittsalter. Die Grundsicherung soll bedarfsabhängig die notwendigen Kosten für einen angemessenen Lebensstil auf Niveau des Existenzminimums sicherstellen.

Wir erheben bei falscher Berechnung der Grundsicherung im Alter Widerspruch und erheben diesen bei der zuständigen Behörde. Sollte dies keine Abhilfe schaffen, werden wir den Bescheid auch vor den Sozialgerichten anfechten.

Insbesondere klären wir, ob Sie vollen Anspruch auf die Grundsicherung haben oder ob sie vom Anspruch ausgeschlossen sind und etwaiges Vermögen angerechnet werden muss.

 

In diesen und vielen anderen Fällen helfen wir Ihnen. Nehmen Sie gleich Kontakt mit uns auf. Ein freundliches und kompetentes Team erwartet Sie. Nutzen Sie die Erfahrung unserer spezialisierten Anwälte!