Erwerbsminderungsrente

Erwerbsminderungsrente

Wer im Alter oder unvorhersehbare Erkrankungen arbeitsunfähig wird, kann Erwerbsminderungsrente bei der Deutschen Rentenversicherung beantragen. Diese Möglichkeit steht auch Berufsanfängern zu, wobei wir als auf das Sozialrecht spezialisierte Kanzlei sehr gerne bei der Durchsetzung etwaiger Ansprüche behilflich sind.

Die Anspruchsgrundlage findet sich in § 43 SGB VI (Sechstes Sozialgesetzbuch) und stellt die Tatbestandsmerkmale und Rechtsfolgen dar, wenn es um teilweise und volle Erwerbsminderungsrente geht. Grundlegende Frage ist stets, ob Sie noch auf den Arbeitsmarkt einsetzbar sind und in welchem zeitlichen Umfang Sie einen Arbeitstag bestreiten können.

Ob Sie Anspruch auf die teilweise oder die volle Erwerbsminderungsrente haben, klären wir anhand einer eingehenden Prüfung und werden diese Ansprüche auch konsequent gegenüber der Deutschen Rentenversicherung umsetzen. Dabei begleiten wir Sie im gesamten Verfahren. Es ist wichtig, seine sozialrechtlichen Ansprüche zu kennen, vor allem in Hinblick auf eine etwaige Arbeitsunfähigkeit, die ein Leben lang anhält.

 

In diesen und vielen anderen Fällen helfen wir Ihnen. Nehmen Sie gleich Kontakt mit uns auf. Ein freundliches und kompetentes Team erwartet Sie. Nutzen Sie die Erfahrung unserer spezialisierten Anwälte!