Aufhebungs- und Erstattungsbescheide
Aufhebungs- und Erstattungsbescheide
Das Jobcenter verlangt Geld zurück?
Als auf das Sozialrecht spezialisierte Kanzlei steht Ihnen Piper & Partner als erste Adresse zur Verfügung, wenn das Jobcenter von Ihnen Geld zurückfordert.
Haben Sie einen Bescheid bekommen, in denen Ihnen das Jobcenter mitteilt, dass Leistungen zurückgezahlt werden sollen? Hier treten oftmals Fehler in der Berechnung auf. Piper & Partner hilft gern in Berlin und Umland, wenn Sie plötzlich einen belastenden Verwaltungsakt vom Jobcenter in den Händen halten. Zu Rückforderungen kann es schnell kommen. Kaum hat man eine Benachrichtigung an das Jobcenter über einen Nebenverdienst vergessen, kommt die Rückforderungsmaschinerie in Gang.
Das Jobcenter stellt oft in einem vorläufigen Bewilligungsbescheid fest, wie hoch ihr Bezug von Hartz IV Leistungen ist. Stellt sich dies später als unzutreffend heraus, kann das Jobcenter von Arbeitslosengeld II- Empfängern das zu viel gezahlte Geld zurückfordern. Erfahrungsgemäß müssen später viele vorläufige Bewilligungsbescheide korrigiert werden, was nur durch rechtlichen Beistand verhindert werden kann.
Dies geschieht meistens als Bescheid, in welchem Ihnen eine Frist gesetzt wird. Hier sollten Sie schnell einen Rechtsanwalt aufsuchen, da die Erfahrung zeigt, dass auch im Jobcenter Fehler gemacht werden. So werden Freibeträge bei etwaigen Zuverdiensten falsch berücksichtigt oder andere Berechnungen falsch durchgeführt. Bevor Sie einen Betrag an das Jobcenter zahlen, sollte stets der Weg über einen Widerspruch gegangen werden, sobald es Grund zur Annahme gibt, dass Rückzahlungsforderungen durch das Jobcenter falsch sind.
Als Berliner Kanzlei ist Piper & Partner täglich mit derartigen Problemen von Hartz IV- Empfängern konfrontiert. Darlehnsrückzahlungen, Schuldenerlass, Verrechnung von überzahlten Leistungen und der generelle Ablauf von Rückforderungsprozessen sind nur einige Stichpunkte, über die wir gern beraten und aufklären.