Anlage EKS- Einkommenssituation

Anlage EKS- Einkommenssituation

Das Jobcenter akzeptiert ihre Einkommenserklärung als Selbstständiger nicht?

Wer Hartz IV bezieht und einer selbstständige Tätigkeit nachgeht, muss eine (vorläufige und abschließende) EKS abgeben. Dadurch ermittelt das Jobcenter, ob Nebeneinkünfte verrechnet werden müssen oder ob Sie noch unter der Freibetragsgrenze sind.

Unterlaufen dem Jobcenter hier Fehler, ist dies besonders ärgerlich. Man möchte arbeiten und fängt mit einer selbstständigen Tätigkeit an, aber das gesamte verdiente Geld wird auf den Hartz IV Regelsatz angerechnet. Dies muss und darf nicht sein und entbehrt jedem Gedanken des gerechten Sozialstaates. Daher sollten Arbeitslosengeld II- Empfänger stets rechtlichen Rat einholen, wenn Sie sich selbstständig machen wollen. Auch bei belastenden Bescheiden sollten diese Verwaltungsakte überprüft werden. Dabei steht Ihnen die Kanzlei Piper & Partner in Berlin zur Verfügung.

In der Einkommensbescheinigung sind die laufenden Einkünfte einzutragen, wobei Ein- und Ausgaben möglichst detailliert dargestellt werden müssen. Leben in einer Bedarfsgemeinschaft mehrere Personen und sind beide selbstständig tätig, müssen auch beide Personen unabhängig voneinander eine Einkommenserklärung abgeben.

In der Einkommensbescheinigung müssen viele Daten angegeben werden, etwa Auskünfte zu Unterhaltsverpflichtungen, BaFöG der Kinder oder Entgeltersatzleistungen und Sachbezüge. Führt dies zu Komplikationen, sollte stets das Jobcenter um Rat gebeten werden, damit hier keine Fehler unterlaufen.

Im täglichen Kanzleialltag erleben wir häufig, dass Einkommenserklärungen ohne stichhaltige Begründung abgelehnt werden, weil Unterlagen und Dokumente fehlen. Hier in Berlin kämpfen wir für Ihr Recht, begründen den Widerspruch für Sie oder ziehen vor das Sozialgericht!