Aufenthalt aus völkerrechtlichen Gründen

Aufenthaltserlaubnis

Wenn Sie aufgrund einer Entscheidung des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge asylberechtigt sind oder für Sie die Flüchtlingseigenschaft nach der Genfer Konvention festgestellt wurde, erhalten Sie zunächst eine Aufenthaltserlaubnis für drei. Danach wird geprüft, ob die Voraussetzungen noch immer vorliegen. Bei einer positiven Bescheidung, erhalten Sie im Anschlusß eine Niederlassungserlaubnis. Im umgekehrten Fall muss über Ihr Aufenthaltsrecht neu entschieden werden. Verfügen Sie über einen der vorgenannten Aufenthaltstitel, sind Sie in der Regel uneingeschränkt zur Ausübung jeder Erwerbstätigkeit berechtigt.

Daneben kommen etliche weitere Aufenthaltstitel aus völkerrechtlichen, humanitären und politischen Gründen in Betracht. Dabei kann ein Abschiebungsverbot, eine bestimmte Staatsangehörigkeit, eine außergewöhnliche Härte aufgrund besonderer Umstände des Einzelfalls oder die unverschuldete rechtliche oder tatsächliche Unmöglichkeit der Ausreise.

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