Abschiebung

Piper & Partner Rechtsanwälte – Anwalt Abschiebung Berlin

Ganz allgemein ist die Abschiebung eine Zwangsmaßnahme, die die Ausreisepflicht einer Person, die nicht die Staatsangehörigkeit des Landes besitzt, aus dem sie abgeschoben werden soll, vollstreckt. Diese erfolgt durch staatliche Behörden (oftmals durch die Polizei), die die betreffenden Person in der Regel in ih Herkunftsland oder in ihr Drittland – notfalls mit Gewalt – abschieben. Eine  Abschiebung setzt voraus, dass die Person nicht zum Aufenthalt in Deutschland berechtigt ist. Klar abzugrenzen ist der Begriff von der Ausweisung.

Die Abschiebung bewirkt ein absolutes Wiedereinreise- sowie Aufenthaltsverbot für den Betroffenen. Über die Reichweite dieser Verbote sind sich viele Personen jedoch nicht im Klaren. So ist zum Beispiel auch das kurze Verweilen auf deutschen Flughäfen grundsätzlich nicht gestattet.

Eine drohende Abschiebung muss jedoch keinesfalls einfach hingenommen werden. So kommt etwa eine Aussetzung in Betracht, wenn bestimmte Gründe die Anwesenheit des Ausländers in Deutschland weiter erfordern. Daneben gibt es zahlreiche Abschiebungshindernisse, die in der Person des Ausländers begründet sind.

Um das Verfahren der Abschiebung zu stoppen, bedarf es eines erfahrenen und kompetenten Juristen auf diesem Gebiet. Die Kanzlei Piper & Partner Rechtsanwälte nimmt sich gerne Ihrer persönlichen Geschichte an und steht Ihnen tatkräftig zur Seite. Entscheidend ist, dass die Abschiebung im Ermessen der Behörde steht. Je früher Sie uns beauftragen, umso besser können wir Ihnen helfen und in diesem Verfahren begleiten.