Arbeitszeugnis

Das Arbeitszeugnis

hat in § 630 BGB Niederschlag gefunden und wird als schriftliches Zeugnis verstanden, welches über das Dienstverhältnis im Allgemeinen und dessen Dauer Auskunft gibt.

Anwalt Arbeitszeugnis Berlin: Die Berliner Kanzlei Piper & Partner ist spezialisiert darauf, welche Bemerkungen man vom Arbeitgeber bei entsprechender Leistung einfordern darf und welche Formulierung man bemängeln sollte. Der zukünftige Arbeitgeber wird oftmals ein Arbeitszeugnis einfordern, um sich einen scheinbar objektiven Eindruck über den potentiellen Arbeitnehmer zu verschaffen. Dabei können Formulierungen eine große Hürde darstellen, welche der ehemalige Arbeitgeber etwa aus Bosheit oder Verärgerung hat einfließen lassen.

Ein Arbeitszeugnis erfasst man erst dann richtig, wenn man zwischen den Zeilen liest. Aufgrund jahrelanger Praxiserfahrung kann die Kanzlei Piper & Partner rechtssichere Auskunft darüber geben, wie im Falle eines wenig schmeichelhaften Arbeitszeugnisses zu verfahren ist.

Bei einem Arbeitszeugnis kann der Arbeitnehmer ein einfaches und ein qualifiziertes Arbeitszeugnis bekommen. Im qualifizierten Zeugnis stehen auch Daten zur Leistungsfähigkeit des Arbeitnehmers, weswegen dies besonders häufig bei Bewerbungsgesprächen von Seiten des Arbeitgebers angefragt wird.

§ 109 GewO

„(1) Der Arbeitnehmer hat bei Beendigung eines Arbeitsverhältnisses Anspruch auf ein schriftliches Zeugnis. Das Zeugnis muss mindestens Angaben zu Art und Dauer der Tätigkeit (einfaches Zeugnis) enthalten. Der Arbeitnehmer kann verlangen, dass sich die Angaben darüber hinaus auf Leistung und Verhalten im Arbeitsverhältnis (qualifiziertes Zeugnis) erstrecken.

(2) Das Zeugnis muss klar und verständlich formuliert sein. Es darf keine Merkmale oder Formulierungen enthalten, die den Zweck haben, eine andere als aus der äußeren Form oder aus dem Wortlaut ersichtliche Aussage über den Arbeitnehmer zu treffen.

(3) Die Erteilung des Zeugnisses in elektronischer Form ist ausgeschlossen.“

Es wird deutlich, dass in einem Arbeitszeugnis neben der fachlichen Qualifikation auch zwischenmenschliche Aspekte erwähnt werden können. Dazu zählen insbesondere die Interaktion mit Kollegen und dem Arbeitgeber. Der Gesetzgeber wollte mit der Neufassung dieser Norm auch verhindern, dass die oben erwähnten doppelbödigen Formulierungen weiterhin Verwendung finden.

Arbeitgeber sind jedoch findig und kreativ, weswegen sich der Arbeitnehmer im Falle eines mangelhaften Arbeitszeugnisses rechtlichen Beistand einholen sollte.

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