Impressum

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Angaben i.S.d. Telemediengesetzes (TMG) und Dienstleistungs-Informationspflichten-Verordnung (DL-InfoV).

Verantwortlich:

Piper & Partner Rechtsanwälte

René Piper, Rechtsanwalt
Jan Bergmann, Rechtsanwalt

Kanzleisitz (Hauptsitz)
Birkbuschstr. 62
12167 Berlin

Telefon: 030 92 10 80 82 0

E-Mail: info@12anwalt.de

Eingetragen beim Amtsgericht Charlottenburg: PR 1125 B

Umsatzsteueridentifikationsnummer: DE 814523497

Berufsbezeichnung und zuständige Kammer:

Rechtsanwalt René Piper ist nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland zugelassen und Mitglied der Rechtsanwaltskammer Berlin, Littenstraße 9, 10179 Berlin. (Aufsichtsbehörde)

Es gelten folgende berufsrechtliche Regelungen:

  • Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO)
  • Berufsordnung für Rechtsanwälte (BORA)
  • Fachanwaltsordnung (FAO)
  • Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)
  • Berufsregeln der Rechtsanwälte der Europäischen Gemeinschaft

Diese Vorschriften in ihrer aktuellen Fassung finden Sie auf der Homepage der Bundesrechtsanwaltskammer: www.brak.de

Rechtsanwalt René Piper und Rechtsanwalt Jan Bergmann sind geeignete Personen iSv § 305 Abs. 1 Nr. 1 InsO.

 

Berufshaftpflichtversicherung:

Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte sind aufgrund der Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO) verpflichtet, eine Berufshaftpflichtversicherung mit einer Mindestversicherungssumme von 250.000,00 Euro zu unterhalten. Die Einzelheiten ergeben sich aus § 51 BRAO.

Für die Rechtsanwalt René Piper besteht ein entsprechender Versicherungsschutz bei:

R+V Allgemeine Versicherung AG
Riffeisenplatz 1
65189 Wiesbaden

Für Rechtsanwalt Jan Bergmann besteht ein entsprechender Versicherungsschutz bei:

Markel International Insurance Company Limited
Luisenstrasse 14
80333 München

Geltungsbereich: Deutschland
Berufshaftpflichtversicherung für die Tätigkeit als: Rechtsanwalt
Räumlicher Geltungsbereich (AVB WSR 558)

1. Deutschland

2. Europäisches Ausland. Versichert sind Haftpflichtansprüche aus Tätigkeiten.

(1) im Zusammenhang mit der Beratung und Beschäftigung mit europäischem Recht;

(2) des Rechtsanwalts vor europäischen Gerichten.

3. Weltweit in Höhe der gesetzlich vorgeschriebenen Mindestversicherungssumme für Haftpflichtansprüche aus der Inanspruchnahme des Versicherungsnehmers vor außereuropäischen Gerichten.

4. Der Versicherungsschutz bezieht sich nicht auf Haftpflichtansprüche aus Tätigkeiten über im Ausland eingerichtete oder unterhaltene Kanzleien oder Büros.